Sachverständiger Eilenburg

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Anke Mailach Eilenburg

Anke Mailach

Bausachverständige und Baugutachterin

Südstraße 11
04838 Zschepplin
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) info@bauexperts-eilenburg.de

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierte Sachverständige Immobilienbewertung D2
  • Ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordsachsen

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Eilenburg steht Ihnen Frau Anke Mailach als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Anke Mailach kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Eilenburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Eilenburg kommen bzw. sich nicht in Eilenburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Zschepplin - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Zschepplin liegt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt und hat etwa 2.000 Einwohner. Die idyllische Lage zwischen Elbe und Wittenberg sowie die ländliche Umgebung machen Zschepplin zu einem attraktiven Wohnort für Naturliebhaber und Pendler, die eine ruhige Umgebung bevorzugen.

Infrastruktur und Freizeit
Die Infrastruktur in Zschepplin ist gut auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt. Die Anbindung an größere Städte wie Wittenberg ist über die B187 und die A9 gegeben. Es gibt Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung in der Umgebung. In Zschepplin und der Umgebung gibt es zahlreiche Wander- und Radwege, die die wunderschöne Natur der Region erlebbar machen.

Immobilienmarkt in Zschepplin
Der Immobilienmarkt in Zschepplin ist vergleichsweise ruhig, mit einem Fokus auf Einfamilienhäuser und landwirtschaftliche Anwesen. Die Preise für Immobilien liegen bei etwa 1.500 – 2.500 €/m², während Mietpreise bei etwa 5 – 7 €/m² liegen. Die Nähe zu Wittenberg und die ländliche Idylle machen Zschepplin für Pendler und Familien interessant.

Ihre Bausachverständigen in Zschepplin
Mit unserer regionalen Expertise bieten wir Ihnen fachkundige Unterstützung bei der Bewertung von Immobilien, bei Baubegleitungen und in der Schadensanalyse.

Warum Bauexperts Zschepplin?

  • Regionale Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung
  • Detaillierte, transparente Gutachten
  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei Immobilienkäufen und Sanierungen

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